Corona Pandemie – Info für Bürger, alle Mitglieder der Ortsfeuerwehr Vollersode und der Jugendfeuerwehr Vollersode

Dem Thema „Corona Pandemie“ kann sich auch die Ortsfeuerwehr Vollersode nicht verschließen.

Die Wichtigste Info vorweg:

Die Sicherheit der Bürger ist weiterhin gewährleistet und wir stehen bereit, wenn wir benötigt werden!

Aber auch bei der Feuerwehr wurden folgende Vorsichtsmaßnamen und Einschränkungen entschieden:


Allgemein:

  • Das diesjährige Osterfeuer am 11. April findet nicht statt. Daher ist auch eine Anlieferung von Buschwerk o.ä. nicht möglich!
  • Veranstaltungen wie Verbandsversammlungen, „Seniorennachmittag“, Kinder- und Jugendveranstaltungen (JF) der Kreisfeuerwehr werden abgesagt und auf später (ab Mai 2020) verschoben.

Für Mitglieder der Einsatzabteilung:

  • Die Gemeindekommandositzung am 18.03. findet nicht statt.
  • Die am 11.03. begonnene Erste-Hilfe Ausbildung ist abgesagt. Um den erforderlichen Nachweis zu erlangen stehen folgende Varianten zur Auswahl:
    • 1.) ein 16h-Nachweis wird in „Eigenregie“ bei einem anderen Lehrgang außerhalb der Kreisausbildung erreicht und mir zur Verfügung gestellt
    • 2.) die Teilnahme an der Erste-Hilfe Ausbildung im Rahmen des Lehrganges G-2-20 wird ermöglicht
  • Die aktuellen Lehrgänge „Sprechfunk“ (S-2-20), „Atemschutzgeräteträger“ (A-2-20) und „Maschinist“ (M-1-20) sind abgesagt. Gemeldete Teilnehmer sollen die Möglichkeit bekommen, diesen im Herbst durchzuführen.
  • Alle geplanten Ausbildungslehrgänge der Kreisfeuerwehr sind abgesagt. Die gilt vorerst bis Ende April
  • Übungen, Ausbildungsveranstaltungen und Dienstabende sind auf das Notwendigste zu begrenzen.
  • Die Atemschutzübungslage der FTZ ist bis auf weiteres geschlossen. Davon betroffen sind auch die Belastungsübungen in den Atemschutzübungsanlagen, die von den Atemschutzgeräteträgern im Rahmen der jährlichen Fortbildung innerhalb von zwölf Monaten absolviert werden müssen. Laut FwDV 7 dürfen Feuerwehrangehörige, die diese Übungen nicht innerhalb von zwölf Monaten ableisten, grundsätzlich nicht die Funktion Atemschutzgeräteträger wahrnehmen, bis sie die vorgeschriebene Übung erbracht haben. Angesichts der Corona-Pandemie ist es seitens der FUK Niedersachsen bei bestehender gültiger Eignung nach G26 möglich, die Funktion Atemschutzgeräteträger wahrzunehmen, wenn die Belastungsübung pandemiebedingt nicht rechtzeitig durchgeführt werden konnte. Auf die Eigenverantwortung der Atemschutzgeräteträger wird hingewiesen. In die Betrachtung zur Einsatzfähigkeit der Atemschutzgeräteträger kann hilfsweise auch ein erfolgreich absolvierter Einsatz oder Übungseinsatz herangezogen werden. Dies ist mit dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport abgestimmt.
  • Die empfohlenen Hygienemaßnahmen und Sicherheitshinweise (z.B. vom Robert Koch Institut, etc) sind einzuhalten. Infos dazu weiter unten.

Jugendfeuerwehr

  • Sämtliche Veranstaltungen und Übungsdienste sind bis auf weiteres eingestellt.

Hygienemaßnahmen